Neujahrsempfang des Bundespräsidenten
Alle Jahre wieder: Prof. Christian Höppner beim Neujahrsempfang des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in politisch und kulturell bewegten Zeiten. Foto: Michael von Lingen
Alle Jahre wieder: Prof. Christian Höppner beim Neujahrsempfang des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in politisch und kulturell bewegten Zeiten. Foto: Michael von Lingen
Die Zukunft der Künstlersozialkasse, die Einbindung von KSK-Mitgliedern in die Aktivrente, die Abgrenzungsprobleme bei der Scheinselbständigkeit (Herrenberg-Urteil) und der Aktionstag Zusammenhalt in Vielfalt, an dem sich das Bundesarbeitsministerium am 21. Mai 2026 aktiv beteiligen wird, waren Themen bei dem Gespräch mit Bärbel Bas MdB, Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Foto: v.l.n.r: Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Deutscher Kulturrat, Sprecher der Initiative kulturelle Integration; Bärbel Bas MdB, Bundesministerin für Arbeit und Soziales; Prof. Christian Höppner, Präsident Deutscher Kulturrat, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes
Der DTKV hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf "Aktivrente" deutlich Position bezogen für eine Erweiterung für Selbständige. Der DTKV als größter Berufsverband in Deutschland für Musikerinnen und Musiker mit aktuell 9.000 Mitgliedern, begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch steuerliche Begünstigungen einen Anreiz zu freiwilligem Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus zu bieten. Die demographische Entwicklung und der Mangel an qualifizierten Fachkräften machen solche Initiativen notwendig. Die Einführung eines monatlichen Steuerfreibetrags von 2.000 Euro für die Aktivrente erhöht die Attraktivität des Weiterarbeitens im Rentenalter und trägt damit zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zur Sicherung des Erfahrungswissens bei. Auch die unkomplizierte Ausgestaltung der steuerlichen Regelung wird ausdrücklich begrüßt.
#TDE25: Richtungsweisende Botschaften in allen drei Reden von Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger, Bundeskanzler Dr. Friedrich Merz und - in hinreißender Präsenz - der französische Staatspräsident Emmanuel Macron beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit.
Leider verschlechtern sich die Rahmenbedingungen kirchenmusikalischen Lebens, insbesondere in der Katholischen Kirche, seit vielen Jahren in unserem Land. Dazu gehören u.a. der Wegfall und die Kürzungen hauptamtlicher Stellen, das überflüssige Konkurrenzverhältnis zwischen Musik und Wort, oftmals zu Lasten der Musik, sowie die zunehmende Diskrepanz zwischen Sonntagsreden und Montagshandeln zur Bedeutung der Kirchenmusik, die sich beispielsweise in dem von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Wegfall der Förderung des Allgemeinen Cäcilienverbandes (ACV) in Höhe von € 50.000 ab 2027, dokumentiert.
Die derzeit gültige Schutzregelung, die selbstständige Honorarkräfte (selbstständig Tätige im Auftrag Dritter) und beauftragende Einrichtungen vor rückwirkenden Sozialversicherungsforderungen schützt, läuft Ende 2026 aus. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Ohne Verlängerung oder eine dauerhafte gesetzliche Lösung droht ein massiver Einbruch in der Angebotsstruktur des Kultur- und Bildungssektors.
Mit § 127 SGB IV („Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten“) hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, um befristet bis zum 31.12.2026 und rückwirkend Rechtssicherheit für selbstständige Lehrtätigkeiten im Auftrag Dritter zu schaffen. Wenn eine Krankenkasse oder ein anderer Sozialversicherungsträger im Rahmen eines Prüfverfahrens (z. B. zur Feststellung des Erwerbsstatus oder der Beitragspflicht) entscheidet, dass es sich bei einer Lehrtätigkeit um eine Beschäftigung handelt, beginnt die Versicherungspflicht aufgrund dieser Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2027 – unter bestimmten Voraussetzungen.
Am 15. Mai 2025 entschied die GEMA-Mitgliederversammlung. Im Mittelpunkt stand ein neues Vergütungsmodell. Die erforderliche 2/3-Mehrheit wurde dafür bei rund 1000 stimmberechtigten Mitgliedern knapp nicht erreicht.
Pressemitteilung und Positionspapier DTKV zur geplanten GEMA Reform: Im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 13. bis 15. Mai 2025 plant die GEMA eine umfassende Reform ihrer Kulturförderung. Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) begrüßt ausdrücklich die Initiative, die Förderstrukturen an die veränderte musikalische Realität anzupassen. Zugleich mahnt der Verband eine verantwortungsvolle Ausgestaltung an, die kulturelle Vielfalt bewahrt, soziale Gerechtigkeit sichert und historische Verpflichtungen berücksichtigt.
Der DTKV positioniert sich gegen die Verteuerung von Musikunterricht. Helfen Sie mit, zeichnen Sie die Petition. Ab September 2024 wird im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 beraten, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Hier soll in der Begründung der Gesetzesnovelle die Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Instrumental- und Vokalunterricht neu geregelt werden. Die Petition fordert den Erhalt der USt-Befreiung für qualifizierten Unterricht.
Der DTKV setzt sich für den dualen Weg möglicher Tätigkeit an Musikschulen/Instituten ein: Festanstellung und Freiberuflichkeit. Am 28. Juni 2022 erging das „Herrenbergurteil“ des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften. Die Deutsche Rentenversicherung DRV geht davon aus, dass die Rahmenbedingungen für eine echte unternehmerische Tätigkeit an Musikschulen kaum gegeben sind, bzw. inhaltlich kaum gelebt werden können. Im Schatten dieses Urteils hat die DRV ab April 2023 eine Verschärfung des bisherigen Kriterienkatalogs zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus eingeführt. Bei Betriebsprüfungen durch die DRV drohen Musikschulen, egal in welcher Trägerschaft, hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Der DTKV positioniert sich gegen die Verteuerung von Musikunterricht. Helfen Sie mit! Aktivieren Sie Ihre Abgeordneten vor Ort. Ab September 2024 wird im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 beraten, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Hier soll in der Begründung der Gesetzesnovelle die Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Instrumental- und Vokalunterricht neu geregelt werden. Mit unserem Vorstoß wollen wir die USt-Befreiung für qualifizierten Unterricht erhalten.
Jedes Jahr am 21. Juni wird mit der Fête de la Musique in über 1000 Städten weltweit, darunter an über 140 Orten in Deutschland, ein einzigartiges musikalisches Fest gefeiert. Die Fête de la Musique hat sich längst zu einem internationalen Phänomen entwickelt, das Menschen in und aus allen Ecken der Welt zusammenbringt, um gemeinsam die Vielfalt und Kraft der Musik zu feiern. Denn Musik spielt – nicht nur am 21. Juni – für einen Großteil der Menschen eine bedeutende Rolle in ihrem Leben.
Am 2. April 2024 hat sich der Rundfunksender rbb Kultur in radio 3 umbenannt und präsentiert seitdem ein radikal reformiertes Programm. Die wichtigste Veränderung bezieht sich auf die Musikauswahl: In den Kernzeiten 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr wird von Montag bis Freitag keinerlei klassische Musik mehr gesendet. Damit sind 7 Stunden des 18 Stunden umfassenden Programms jetzt „klassikfrei“. Stattdessen werden leichte Popmusik, Singer & Songwriter, Weltmusik und einige andere Genres gesendet.
Für die notwendige Anpassung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen an das Unionsrecht liegt nun der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vor.
Am 28. Juni 2022 erging das „Herrenbergurteil“ des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften. Es wurde festgestellt, dass mangels unternehmerischer Freiheit eine echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum gelebt werden kann. Dieses Urteil führte im April 2023 zu einer Verschärfung des Kriterienkatalogs der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus. Die DRV setzt das Urteil bei den Betriebsprüfungen nun rigoros um, obwohl die Gesetzeslage Honorarbeschäftigungsverhältnisse weiter erlaubt.
Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) fordert die Länder und Kommunen auf, auskömmliche Festanstellungen und existenzsichernde Rahmenbedingungen freiberuflicher Arbeit in der Musikausbildung weiterzuentwickeln und rechtssicher auszugestalten.
Bayern reagiert auf die schlechten Pisa-Ergebnisse: am Dienstag, 27. Februar wurde vom bayerischen Kabinett beschlossen, dass mehr Deutsch und Mathe an Grundschulen unterrichtet werden soll. Die Fächer Kunst, Musik und Werken, evtl. Englisch werden gekürzt – Religion bleibt unangetastet.
Der Deutsche Bundestag hatrn am 1. Dezember zwei Beschlüsse zur Verbesserung der sozialen Lage von Kreativen gefasst. Demnach erhalten überwiegend kurz befristet Beschäftigte ab dem 1. Januar 2023 einen dauerhaft erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld. Die bisherige Regelung sollte Ende des Jahres auslaufen. Profitieren können insbesondere Schauspielerinnen und Schauspieler sowie vergleichbare auf Projektdauer oder Engagements befristet Beschäftigte.
Bitte unterstützen Sie die Petition zur Einstufung von Fernambukholz in Anhang I der CITES Konvention.
Die Kulturministerkonferenz setzt sich mit einer Honorarmatrix-Struktur für eine bessere Absicherung im Kulturbereich im Hinblick auf die faire Vergütung von Künstlerinnen und Künstler ein.
Zugang zur kulturellen Bildung sichern: Bildungsdienstleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben! Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates hat am 22. Oktober 2022 in Berlin einstimmig die Resolution "Bildungsdienstleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben - Koalitionsvertrag umsetzen und Befreiungstatbestände unionsrechtskonform beibehalten" verabschiedet.
Berlin, 5. Mai 2022, red.- Der Deutsche Tonkünstlerverband und seine Landesverbände sind erschüttert über den barbarischen Krieg Putins gegen die Ukraine und stehen in Solidarität zu allen friedliebenden Menschen in der Ukraine wie in Russland.
Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes und Generalsekretär des Deutschen Musikrates, äußert sich in den Kulturpolitischen Nachrichten Ausg. 1/2022 Nr. 176 zur prekären Einkommenssituation Musikschaffender.