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Musikausbildung: Duales System erhalten

Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) fordert die Länder und Kommunen auf, auskömmliche Festanstellungen und existenzsichernde Rahmenbedingungen freiberuflicher Arbeit in der Musikausbildung weiterzuentwickeln und rechtssicher auszugestalten.

Am 28. Juni 2022 erging das „Herrenbergurteil“ des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften. Es wurde festgestellt, dass mangels unternehmerischer Freiheit eine echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum gelebt werden kann.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes: 
„Vor dem Hintergrund des Herrenbergurteils und des wachsenden Fachkräftemangels gilt es mehr denn je, das Duale System in der Musikausbildung mit festangestellten wie freiberuflichen Fachkräften zu verbessern und rechtssicher auszugestalten. Das Herrenbergurteil bietet die einmalige Chance, tarifgerechte Arbeitsverhältnisse in der Breite zu schaffen und die Rahmenbedingungen einer auskömmlichen freiberuflichen Tätigkeit zu verbessern. Die Balance des Dualen Systems in der Musikausbildung ist die Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Angebot, weil nur im Miteinander von Festanstellung und Selbstständigkeit dem Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnet werden kann“.  

Weiterhin muss der Kriterienkatalog der Deutschen Rentenversicherung zur Abgrenzung von angestellter und freiberuflicher Tätigkeit entsprechend angepasst werden. Deshalb sollte der vermeintliche Negativkatalog zu einem Positivkatalog entwickelt werden, der es rechtssicher erlaubt, bei dessen Beachtung nicht an der Hürde der Scheinselbständigkeit zu scheitern. Dabei müssen auch branchenspezifische Gegebenheiten und Bedürfnisse mit beachtet werden.