Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus.
Das Sonderprogramm muh[sic] verfolgt das Ziel, der Bevölkerung in den ländlichen Regionen im Sommer und im Herbst dieses Jahres ein vielfältiges musikalisches Angebot zu machen, damit auch abseits der Kulturmetropolen das Bedürfnis nach ungewohnter, experimenteller und genreübergreifender Musik erfüllt werden kann. Zu diesem Zweck werden regionale Initiativen und lokal ansässige Künstler:innen verortet und verstärkt in ihrer Arbeit unterstützt, beispielsweise durch eine bessere Vernetzung untereinander und mit der Landbevölkerung.
Strukturell in der Region gut verankerte Akteur:innen werden dabei unterstützt, gezielte Vermittlungsmaßnahmen und innovative Präsentationsformate aktueller Musik und transdisziplinärer Klangkunst umzusetzen.
Partnerschaften zwischen lokalen, kommunalen und künstlerischen Akteur:innen sollen initiiert oder modellhaft fortgeführt werden. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden.
Dazu Prof. Dr. Martin Maria Krüger, Vorstandsvorsitzender des Musikfonds:
„Ich freue mich außerordentlich darüber, dass der Musikfonds in diesem Jahr zusätzliche finanzielle Mittel erhalten soll, um seine Förderaktivitäten stärker in die ländlichen Regionen auszuweiten. Hoch- und Subkultur manifestieren sich bis heute hauptsächlich in den Metropolregionen, wo ein Großteil der Künstler:innen lebt und daher weniger Berührungsängste mit experimentellen Musikformaten bestehen. Aber ist das noch zeitgemäß? Stimmt die landläufige Annahme, auf dem Land gäbe es kein Publikum für die musikalische Avantgarde? Das neue Sonderprogramm muh[sic] ist eine Chance, für und mit der ländlichen Bevölkerung das Gegenteil zu beweisen.
Ich danke Staatsministerin Claudia Roth und ihrem Haus ganz herzlich für die in Aussicht gestellten Sondermittel.
Die geförderten Projekte werden das innovative Potential der ländlichen Regionen durch aktuelle Musik- und Klangkunstformate für alle hörbar machen.“
Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden.
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Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] ist zweistufig und gliedert sich in zwei Antragsphasen.
In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen.
In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.
- Hier finden Sie die Ausschreibung zum Sonderprogramm muh[sic]
- Pressemitteilung zum neuen Sonderprogramm muh[sic]
- Jurymitglieder Sonderprogramm muh[sic]
Fragen zum Sonderprogramm muh[sic] richten Sie bitte an muhsic@musikfonds.de.
Telefonische Beratungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail angeboten.
Im Antragsformular für das Sonderprogramm muh[sic] finden Sie am rechten Rand eine Verlinkung zum Merkblatt zur Antragstellung mit hilfreichen Anweisungen zum Ausfüllen des Antragsformulars.
Anträge für die 1. Antragsphase können ab sofort bis zum 02.04.2023 (18:00 MEZ) ausschließlich hier eingereicht werden.