Ab dem 01.01.2023 stellt die GEMA tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten um. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.
Haben Sie bereits Musiknutzungen für 2023 angemeldet?
Dann prüfen Sie unbedingt, ob der Tarif zur Musiknutzung unter die auf der GEMA-Webseite genannten Tarife fällt. Wenn ja, benötigt die GEMA über das Onlineportal eine Änderung der von Ihnen gemeldeten Werte.
Wie berechnen sich die Nettowerte?
Für Ihre Nettowerte ziehen Sie von den Eintrittsgeldern bzw. dem Umsatz oder Aufwand für die Musikdarbietungen die für Sie gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- oder Systemgebühren ab.
Auf der Webseite finden Sie alle betroffenen Tarife für 2023 als PDF sowie Rechenbeispiele.
(Quelle: GEMA)