Musikfonds

Musikfonds | Antragsfristen 2023 für "kleine Anträge"

Wir listen hier die Antragsfristen des Musikfonds für Anträge mit Antragssummen bis zu 2.000 EUR im Jahr 2023.

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 EUR nicht überschreiten, können beim Musikfonds Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 EUR gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden.
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Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums. Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 2.000 EUR bewilligt werden.
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Anträge, die im Rahmen der normalen Antragstellung vom Kuratorium abgelehnt wurden, werden in der Regel auch vom Geschäftsführer nicht bewilligt. Ebenso wenig Chancen auf Förderung haben in diesem Rahmen Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen.
Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte auch bei diesen Anträgen nicht unterschritten werden.
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Anträge mit einer Antragssumme bis zu max. 2.000 EUR können abhängig vom geplanten Projektbeginn immer ca. einen Monat vor den folgenden Antragsfristen gestellt werden:

  • 30.12.2022
    für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Februar bis 31. März 2023
     
  • 28.02.2023
    für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. April bis 31. Mai 2023
     
  • 30.04.2023
    für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2023
     
  • 30.06.2023
    für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. August bis 30. September 2023
     
  • 31.08.2023
    für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Oktober bis 30. November 2023
     
  • 31.10.2023
    für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024
     
  • 29.12.2023
    für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Februar bis 31. März 2024
     

Die Antragsfrist endet immer um 18.00 Uhr MEZ am jeweiligen Datum.
Die Entscheidungen werden ca. zwei Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist bekanntgegeben.
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Bei Fragen steht die Geschäftsstelle des Musikfonds zur Verfügung.
Telefonische Beratung sind dienstags bis donnerstags von 10 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr möglich.

Link: https://www.musikfonds.de/foerderung/