Unterricht

Rechtlich angepasste Unterrichtsverträge sind erhältlich

Berlin, 19. Juli 2022 - Seit 1. März 2022 greift das neue Gesetz für "Faire Vertragsbedingungen" mit vielen Änderungen im Vertragsrecht (Kündigung, Vertragsdauer und -verlängerung). Dieses Gesetz betrifft auch private Musikerzieher/innen und Musikschulen für alle Vereinbarungen ab dem 1.3.2022.

Die bis einschließlich 28. Feb. 2022 abgeschlossenen Unterrichtverträge gelten weiter, müssen also nicht neu abgeschlossen werden.

Ab 1. März müssen in neu abgeschlossenen Unterrichtsverträgen die Verbraucherschutzgesetzauflagen der EU-Rechtsprechung in den AGBs hinsichtlich Kündigungsrecht verankert sein. Der neue DTKV-Mustervertrag ist lieferbar und kann bestellt werden.

Ein Vertragsmuster finden Sie im Downloadbereich.