der DTKV fordert: Aktivrente auch für Selbständige

Der DTKV hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf "Aktivrente" deutlich Position bezogen für eine Erweiterung für Selbständige. Der DTKV als größter Berufsverband in Deutschland für Musikerinnen und Musiker mit aktuell 9.000 Mitgliedern, begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch steuerliche Begünstigungen einen Anreiz zu freiwilligem Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus zu bieten. Die demographische Entwicklung und der Mangel an qualifizierten Fachkräften machen solche Initiativen notwendig. Die Einführung eines monatlichen Steuerfreibetrags von 2.000 Euro für die Aktivrente erhöht die Attraktivität des Weiterarbeitens im Rentenalter und trägt damit zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zur Sicherung des Erfahrungswissens bei. Auch die unkomplizierte Ausgestaltung der steuerlichen Regelung wird ausdrücklich begrüßt.

Nach intensivem Befassen mit dem Referentenentwurf, sehen wir an einigen Stellen einen dringenden Bedarf zur Nachbesserung.

  • Ausschluss von Selbständigen: Der Entwurf begünstigt nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Anstellungsverhältnis, nicht aber selbständig tätige Erwerbstätige. Für Kunst- und Musikberufe – dort, wo ein Großteil auch im Rentenalter weiterhin selbständig tätig sein könnte – greift die Regelung somit ins Leere. Damit werden wesentliche Erwerbsrealitäten in der Kreativwirtschaft ausgeblendet. Die meisten unserer Mitglieder sind in der Künstlersozialkasse versichert und leisten ein Erwerbsleben lang ihre Sozialversicherungsbeiträge. Eine Option zur Festanstellung, auch an öffentlichen Einrichtungen, besteht oft nicht. Auch verlangt die Vielfältigkeit des Musikerberufs (besondere Erwerbsverläufe in Kunst und Kultur) eine Flexibilität, die mit einer Festanstellung nur schwer umsetzbar ist. 
    Dennoch sind wir, insbesondere im musikpädagogischen Bereich, mit einem Fachkräftemangel konfrontiert. Gerade in diesem Bereich braucht es Anreize, die berufliche Tätigkeit über das Rentenalter hinaus fortzusetzen. 
     
  • Ausschluss geringfügig Beschäftigter: Künstler, die ihre Tätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze in geringfügigem Rahmen fortsetzen wollen (Minijob), profitieren nicht, da diese Beschäftigungsform explizit ausgeschlossen wurde. Auch dies benachteiligt Berufsgruppen, die in der Kulturbranche tätig sind und traditionell oft projekt- oder stundenweise arbeiten. 

Forderungen des DTKV

  • Erweiterung auf Selbständige: Die steuerliche Förderung sollte kurzfristig auch auf selbständige Erwerbstätigkeit und auf Mitglieder der Künstlersozialkasse ausgeweitet werden, um Gleichbehandlung herzustellen.
  • Berücksichtigung von Minijobs: Der Ausschluss geringfügig Beschäftigter sollte revidiert werden, sodass auch Musikerinnen und Musiker in projektbezogenen Arbeitsverhältnissen profitieren.
  • Branchenspezifischer Dialog: Der Entwurf sollte gemeinsam mit den Verbänden der Kultur- und Kreativwirtschaft evaluiert und weiterentwickelt werden.

Fazit

Der DTKV erkennt die Intention des Gesetzgebers ausdrücklich an, sieht jedoch gerade für freischaffende Künstlerinnen und Künstler erheblichen Anpassungsbedarf. Eine auf abhängige Beschäftigung beschränkte Steuerbegünstigung wird für diesen Bereich keine substanziellen Erwerbschancen eröffnen. Der Deutsche Tonkünstlerverband steht für einen weiterführenden Dialog bereit und bittet um Berücksichtigung der oben genannten Punkte im laufenden Gesetzgebungsverfahren. 

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände bagsv hat dazu eine Petition gestartet.

Kernforderung: Aktivrente auch für Selbstständige

Forderung der Einführung einer fairen Aktivrente für Angestellte UND Selbstständige. Nur so wird von der Aktivrente ein kraftvoller Impuls für die deutsche Wirtschaft ausgehen.

Der DTKV unterstützt diese Petition.

Die Petition ist zu zeichnen unter:

https://www.openpetition.de/aktivrente