Petition zum Erhalt der Selbständigkeit von Lehrkräften an Musikschulen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und deren Spitzenverbände nahmen das sogenannte Herrenberg-Urteil zum Anlass, den Kriterienkatalog zu ändern und stufen nun immer häufiger freiberufliche Lehrtätigkeiten und künstlerische Dienstleistungen als scheinselbstständig ein.

Hintergründe

In seiner Pressemittelung vom 19. April 2024 „Duales System erhalten“ forderte der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) die Länder und Kommunen bereits auf, auskömmliche Festanstellungen und existenzsichernde Rahmenbedingungen freiberuflicher Arbeit in der Musikausbildung weiterzuentwickeln und rechtssicher auszugestalten und gleichzeitig die Honorartätigkeit weiter zu ermöglichen.

Hierzu äußerte sich Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes folgendermaßen: „Vor dem Hintergrund des Herrenbergurteils und des wachsenden Fachkräftemangels gilt es mehr denn je, das Duale System in der Musikausbildung mit festangestellten wie freiberuflichen Fachkräften zu verbessern und rechtssicher auszugestalten. Das Herrenbergurteil bietet die einmalige Chance, tarifgerechte Arbeitsverhältnisse in der Breite zu schaffen und die Rahmenbedingungen einer auskömmlichen freiberuflichen Tätigkeit zu verbessern. Die Balance des Dualen Systems in der Musikausbildung ist die Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Angebot, weil nur im Miteinander von Festanstellung und Selbstständigkeit dem Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnet werden kann“.

Durch die aktuellen Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung droht der Verlust der Freiberuflichkeit an Musikschulen und damit das Ende einer vielfältigen musikalischen Bildungs- und Kulturlandschaft.

Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag unter der Federführung von Martin Behm, Vizepräsident DTKV, will der DTKV nun im Sinne des dualen Systems eine Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich durchsetzen.

Im Einzelnen wird in der Petition gefordert

  • Erhalt der Wahlfreiheit für Freiberuflichkeit oder Festanstellung an Musikschulen 
  • Klare Kriterien für Selbstständigkeit, die verlässlich und praxisnah sind
  • Recht auf berufliche Freiheit für alle, die sich bewusst für die Selbstständigkeit entschieden haben
  • Straffreie Übergangsregelungen ohne ruinöse Nachforderungen
  • Schnellprüfung für Selbstständige, die z. B. über die Künstlersozialkasse sozialversichert sind

Ihre Unterstützung ist entscheidend

Unterzeichnen Sie jetzt die Petition und helfen Sie, die Musikalische Bildungslandschaft in Deutschland in seiner Vielfalt zu erhalten! 30.000 Unterschriften sind erforderlich, damit die Petition erfolgreich ist.

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